Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

Mit der Teilnahme an unseren Versteigerungen erkennen Sie nachfolgende Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen von CS Auktionen GmbH an.

  • Alle Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie stehen und liegen. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz neben der Leistung oder statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen. Angaben in der Versteigerungsliste, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar, insbesondere wird durch die Angaben in der Versteigerungsliste keine Beschaffenheitsgarantie übernommen.
  • Der Auktionator ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen, sowie die Höhe der Beträge, welche geboten werden müssen, zu bestimmen. Der Auktionator handelt im Auftrag der CS Auktionen GmbH.
  • Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Der Zuschlag kann jedoch ohne Angabe von Gründen verweigert und unter Vorbehalt erteilt werden. Der Zuschlag unter Vorbehalt ist ausschließlich für den Bieter 14 Tage verbindlich. Der Auktionator kann jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Recht Gebrauch machen, das Gebot unter Vorbehalt abzulehnen. Geben mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot ab und bleibt die Aufforderung des Auktionators zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt dieser den Zuschlag nach eigenem Ermessen.
  • Mit dem Zuschlag bzw. dem freihändigen Verkaufsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versteigerten bzw. verkauften Gegenstände auf den Käufer über.
  • Das vom Käufer an den Versteigerer (CS Auktionen GmbH) außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15 %. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% erhoben. Alle Gegenstände werden nur gegen Barzahlung oder Zahlung per bankbestätigtem Scheck verkauft. Die Annahme von Schecks liegt im Ermessen der CS Auktionen GmbH und erfolgt erfüllungshalber. Der Kaufpreis ist bei einem Kauf im Rahmen einer Versteigerung zum Zeitpunkt des Zuschlags sofort fällig, bei freihändigem Verkauf mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Aufrechnung gegen den Kaufpreisanspruch ist nur mit solchen Gegenforderungen zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Kaufvertrag beruht.
  • Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an die CS Auktionen GmbH zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die MwSt. zurückerstattet. Verkäufe an Interessenten aus EU-Staaten können nur nach Vorliegen der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer umsatzsteuerfrei erfolgen.
  • Das Eigentum an den verkauften Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und MwSt. auf den Käufer über.
  • Die Ausgabe der Originalrechnung erfolgt nach vollständiger Rechnungsbegleichung. Die Abholung der Artikel kann nur nach Vorlage der Originalrechnung gewährt werden.
  • Abtransport und Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers unmittelbar nach dem Zuschlag. Für Beschädigungen, die bei der Demontage oder dem Abtransport am Eigentum des Verkäufers, des Versteigerers oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Die ersteigerte Ware muss innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden. Sollte der ausgemachte Abholtermin nicht eingehalten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z.B. weitere Lagerung, Demontage, ggf. Auslagerungen, etc.
  • Die CS Auktionen GmbH ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen.
  • Der Aufenthalt auf dem Versteigerungsgelände geschieht auf eigene Gefahr. Das Rauchen ist untersagt.
  • Für die Übergabe der Kaufsache ist der jeweilige Standort der versteigerten Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz des Versteigerers (CS Auktionen GmbH). Ist der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt der Gerichtsstand Freiburg als vereinbart.
  • Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Die Inbetriebnahme von Geräten, Maschinen oder Fahrzeugen ist strengstens untersagt.
  • Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.
  • Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen.
  • Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und technischer Beschreibung, sowie Positions- und Artikelnummern, wird keine Gewähr übernommen. Druck-/Tippfehler und Irrtum vorbehalten.
  • Bei einer Absage der Versteigerung durch einen wichtigen Grund, können gegen den Versteigerer (CS Auktionen GmbH) keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
  • Die Adresse, die Sie auf dem Anmeldeformular eingetragen, ist für die Rechnungsstellung bindend. Möchten Sie mehrere Artikel auf verschiedene Rechnungsempfänger kaufen, müssen Sie hierfür entsprechend mehrere Anmeldeformulare ausfüllen. Sie erhalten dann auch mehrere Bieternummern. Nachträgliche Änderungen werden gesondert berechnet: pro Rechnung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10€ zzgl. MwSt.
  • Gegenstände, die nicht im Abholzeitraum am Versteigerungsort abgeholt wurden, werden zu Lasten des Käufers ggf. auf das Gelände der CS Auktionen GmbH abtransportiert. Dort fallen Standgebühren von bis zu 20€ zzgl. MwSt. pro Tag, je nach Gegenstand, an. Gegenstände die 6 Monate nach der Versteigerung nicht abgeholt wurden, bzw. für die keine Standgebühren gezahlt wurden, gehen nach Ablauf dieser Zeit in das Eigentum der CS Auktionen GmbH über. Etwaige Entsorgungskosten gehen jedoch zu Lasten des Käufers.
  • Für das Verladen (Verladehilfe, manuell oder mit Stapler) durch Mitarbeiter der CS Auktionen GmbH, von Fahrzeugen oder Gegenständen, wird im Schadensfall von der CS Auktionen GmbH keinerlei Haftung übernommen. Der Mitarbeiter handelt im Auftrag des Käufers (Ersteigerer). Der Käufer trägt die Kosten für etwaige Schäden zu 100 % selbst.