Inventarisierung
Im Falle von Betriebsauflösungen, Verkäufen oder Insolvenzen führen wir eine lückenlose Inventarisierung vor Ort durch und vergleichen den uns vorgelegten Anlagespiegel mit dem tatsächlich vorgefundenen Anlagevermögen. Die Bewertung des mobilen Anlagevermögens erfolgt gemäß § 151 InsO unter Liquidations - und Fortführungsgesichtspunkten.
Im Falle von Firmengründungen, -verkäufen oder für notwendige Kredite als Zwischenfinanzierung führen wir eine detaillierte Unternehmensbewertung unter Berücksichtigung des aktuellen Marktwertes vor Ort durch.
Diese Bewertung hat sich vor allem in folgenden Fällen bewährt: